Gemeinnützige Bauvereinigungen arbeiten nach dem Kostendeckungsprinzip. Was bedeutet das bei der Mietvorschreibung?
Gemeinnützige Wohnbauträger wie die GWS unterliegen im Rahmen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes WGG dem Kostendeckungsprinzip. Die Kostendeckung wirkt in zwei Richtungen. Während die Mieter und Mieterinnen in den letzten 15 Jahren durch niedrige Kreditzinsen ausgesprochen begünstigt waren, müssen die gemeinnützigen Wohnbauträger in der aktuellen Lage die steigenden Kosten weitergeben. Dazu zählen die steigenden Annuitätenzahlungen durch die Erhöhung des Leitzinses durch die EZB. Zudem sind seit Herbst 2021 die Energiekosten gestiegen, die wir Ihnen als Heizkosten weiterverrechnen müssen. Getrieben durch hohe Energiekosten ist auch die Inflation auf über 10% angestiegen, was sich in allen anderen Kosten wie Betriebs- und Verwaltungskosten niederschlägt.
Sowohl die oben genannten Finanzierungskosten als auch die Energie- und Betriebskosten sind für die GWS Durchlaufposten, die wir aufgrund des WGGs weiterverrechnen müssen.
Was hat die Erhöhung des Leitzinses mit dem Mietzins zu tun?
Die laufenden Leitzinssprünge nehmen direkt Einfluss auf Ihre Annuitätenzahlungen, die dadurch im Steigen begriffen sind. Der Referenzzinssatz (6-Monats-Euribor) lag im Juni 2022 bei 0% und liegt derzeit bei 3,940 % (Stand 04.08.2023).
Für Sie bedeutet das in der Annuitätenvorschreibung eine Mehrbelastung je 1% Zinserhöhung von ca. € 1, -- pro qm Wohnfläche und Monat.
Wäre ein Fixzinssatz sinnvoller gewesen?
Eine Vereinbarung eines Fixzinssatzes hätte bereits bisher eine monatliche Mehrbelastung von rund € 2, -- pro qm Wohnfläche. bedeutet. Bis Juni vergangenen Jahres hat der variable Zinssatz über lange Jahre hinweg günstiges Wohnen ermöglicht.
Auch die Betriebs- und Energiekosten steigen. Warum und kann man etwas dagegen tun?
Die Energiekrise betrifft ganz Österreich, also jeden Bewohner oder Bewohnerin. Die GWS muss diese gestiegenen Energiekosten weitergeben, was eine monatliche Mehrbelastung für jeden von uns bedeutet.
Die gemeinnützige Wohnungswirtschaft und speziell die GWS tut ihr Möglichstes, um die bestehenden Heizungssysteme zu optimieren, die Gebäude thermisch zu sanieren und Neubauten energiesparend zu errichten.
Das Land Steiermark hat ein Handbuch mit Energiesparideen herausgegeben, das unter diesem Link abrufbar ist: Haushaltssparbuch_22-GESAMT_FINAL.pdf (steiermark.at)
Wird es hohe Nachzahlungen geben?
Die GWS hat versucht die Betriebskosten-Vorauszahlungen unterjährig anzupassen, sodass etwaige Nachzahlungen geringer ausfallen. Es ist allerdings trotzdem mit Nachzahlungen zu rechnen.
Was kann ich tun, wenn die Wohnkosten zu hoch werden?
- Stellen Sie einen Antrag auf Wohnunterstützung. Sie gelangen hier zum Wohnunterstützungsrechner: ONLINE Wohnunterstützungrechner Abteilung 11 Soziales (stmk.gv.at).
- Nutzen Sie das Unterstützungsprogramm „Wohnschirm“ bei Mietrückständen. Bei Wohnschirm handelt es sich um eine Beratungsstelle mit dem Ziel vor Wohnungsverlust zu schützen. Unter dem Link Der Wohnschirm (sozialministerium.at) finden Sie alle Informationen zur Beratungsstelle.
- Die Caritas berät und unterstützt Sie, wenn Sie Probleme mit der Bezahlung Ihrer Miete haben. Für eine Erstberatung melden Sie sich bitte telefonisch unter 0316 / 8015 750 oder per Mail unter wohnungssicherung@caritas-steiermark.at an.
- Besprechen Sie mit UNS einen Ratenplan, mit welchem Sie allfällige Zahlungsrückstände ausgleichen können. Sie möchten sich wohntechnisch verändern und Ihre Wohnsituation optimieren? Kontaktieren Sie uns.
Warum ist es dennoch ein Vorteil bei einem gemeinnützigen Bauträger zu mieten?
Bei einem gemeinnützigen Wohnbauträger steht der Nutzen der Gemeinschaft an erster Stelle, während bei gewerblichen Vermietern die Gewinnerzielung im Vordergrund steht. Daher wohnt man bei gemeinnützigen Wohnbauträgern im Österreich-Durchschnitt bis zu 25% günstiger. Weitere Vorteile, eine Bewohnerin oder ein Bewohner der GWS zu sein, finden Sie unter diesem Link: Über GWS - GWS & GWS exklusiv (gws-wohnen.at)