Es handelt sich um eine geförderte Wohnung. Das bedeutet, dass der Wohnungswerber/die Wohnungswerberin bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss:
- Volljährigkeit
- Österreichische Staatsbürgerschaft, EU-Bürger oder diesen gleichgestellte Personen bzw. Aufenthalt länger als 5 Jahre in Österreich mit aufrechter Arbeitsbewilligung.
- Einkommensgrenzen (Jahresnettoeinkommen):
1 Person: EUR 49.600,-
2 Personen: EUR 74.400,-
Jede weitere Person: + EUR 6.570,- - Ausschließlich die geförderte Wohnung darf zur Befriedigung des Wohnbedürfnisses verwendet werden.
- Die bisherige Wohnung ist binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung aufzugeben.
Weiterführende Informationen zur Geschosswohnbauförderung finden Sie auf der Website des Landes Steiermark.