Hinweisgebersystem
Verlässlichkeit, Transparenz und Integrität sind grundlegende Werte der Unternehmenskultur der GWS. Daher ist es uns wichtig, mögliches Fehlverhalten in unserem Unternehmen zu erkennen, aufzuklären und soweit erforderlich, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. Zu diesem Zweck haben wir das vorliegende Hinweisgebersystem eingerichtet.
Personen, die aufgrund laufender oder früherer beruflicher Verbindungen zu unserem Unternehmen (z.B. Arbeitnehmer, Auftragnehmer, Aufsichtsorgane, etc.) Informationen über Rechtsverletzungen erlangt haben, können diese mittels dem unten angeführten Link an uns weiterleiten. Es können Verstöße gegen Vorschriften aus einem der folgenden Bereiche gemeldet werden:
- Öffentliches Auftragswesen,
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
- Produktsicherheit und -konformität,
- Verkehrssicherheit,
- Umweltschutz,
- Strahlenschutz, nukleare Sicherheit
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
- Öffentliche Gesundheit,
- Schutz der Pirvatsphäre und personenbezogenen Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen,
- Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach §§ 302 bis 309 StGB.
Eine Hinweisgebung ist an folgende Adresse möglich: hinweis.gws@hba.at
Die erhaltenen Hinweise werden von der Kanzlei hba Rechtsanwälte GmbH unparteiisch und unvoreingenommen geprüft. Vertraulichkeit, Verschwiegenheit und der Schutz der Identität sind zu jedem Zeitpunkt gemäß den geltenden Rechtsvorschriften gewährleistet. Nach eingehender Prüfung informieren wir Sie über die Ergebnisse und etwaige Maßnahmen. Es ist zu beachten, dass das Abgeben von anonymen Hinweisen nicht möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass das gegenständliche Hinweisgebersystem nur für Hinweise in einem der oben angeführten Bereiche genutzt werden kann. Es dient nicht als Portal für Wünsche, Anregungen, Beschwerden oder sonstige Meldungen. Bitte wenden Sie sich dazu ausschließlich an die Adresse: gws@gws-wohnen.at
Darüber hinaus werden offensichtlich falsche Hinweise zurückgewiesen und können zu Schadenersatzansprüchen führen, welche gegebenenfalls gerichtlich oder als Verwaltungsübertretung verfolgt werden.