Die Warenströme quer über den Globus sind aus dem Gleichgewicht geraten. Unterbrochene Lieferketten führen zu Engpässen, was wiederum höhere Preise zur Folge hat. Die Wirtschaft floriert, doch es ist ordentlich Sand ins Getriebe gekommen. Dem vorangegangen sind Verwerfungen auf den internationalen Energiemärkten. Die Gaspreise und in deren Gefolge die Strompreise sind derart in die Höhe geschossen, dass die Sorge besteht, wohin das noch führen soll. Seither rollt die sprichwörtliche Teuerungswelle an allen Ecken und Enden.
Was können wir, als Ihr Hausverwaltungsdienstleister in dieser Ausnahmesituation zu Ihrem Schutz tun?
Wir haben vorgesorgt, um für die Beschaffung von Dienstleistungen eine günstigere Ausgangsbasis für den Einkauf zu schaffen. Davon profitieren alle Liegenschaften, Eigentümergemeinschaften ebenso wie Mieterinnen und Mieter. Nicht alles kann verhandelt werden, z. B. Gebühren für Dienstleistungen, die von der öffentlichen Hand verwaltet werden. Unsere jüngste Rahmenausschreibung konnten wir im Bereich der Aufzugswartungen erfolgreich abschließen. Das ist ein bedeutender Schritt für eine liberalisierte Einkaufspolitik.
Was können Sie selbst als mündige Kundin und Verbraucher beitragen?
Es klingt einfach, aber der bewusste Umgang mit unseren Ressourcen ist wesentlich für das Geldtascherl. Sei es beim Abfall, dem Wasser oder der Energie. Ihre „Wohn-Entscheidung“ für ein gemeinnütziges Wohnbauprojekt ist auch eine nachhaltige Entscheidung. Wussten Sie, dass Sie bei der GWS auf zahlreiche Beschaffungsvorgänge zählen können, die wir für unseren gesamten Kundenstock gleichermaßen verhandelt haben? Diese Stärke ist gerade in der aktuellen Situation ein großer Vorteil.
Was gilt es jetzt zu beachten?
In der bevorstehenden Jahresabrechnung für 2021 werden von uns auch Ihre neuen Vorschreibungszahlungen (gültig ab Juni 2022) festgelegt. Wir ersuchen um Verständnis, dass wir diese Beträge im Lichte turbulenter wirtschaftlicher Zeiten teilweise merkbar anpassen müssen. Nur so können wir allfälligen Nachzahlungen in der nächsten Abrechnungsperiode in Ihrem Sinne rechtzeitig entgegenwirken.